| Ort der Ausführung: | Bayern, Deutschland, Europa |
|---|---|
| Zeitraum: | Jan - Aug 2021 |
| Zuständiger Firmen-Standort: | Nürnberg (Hauptfirmensitz) |
Aufgrund der Habitatausstattung (Ruderalflächen mit Gehölzaufwuchs) bieten die Flächen potenzielle Lebensräume für Vögel und Reptilien. Die untere Naturschutzbehörde fordert ein artenschutzrechtliches Gutachten mit Kartierungen zur Bestandssituation von Vögeln und Reptilien inkl. Vermeidungs-, Vergrämungs- und Minimierungsmaßnahmen.
Bei Begehungen des Geländes wurden schließlich Sichtnachweise der Reptilien erbracht. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Zauneidechse durch das geplante Vorhaben konnte daher nicht ausgeschlossen werden. Eine Wirkempfindlichkeit des Vorhabens auf andere Tierarten (insbesondere Vögel) war - unter Berücksichtigung der Vogelbrutzeit hinsichtlich Rodungsmaßnahmen - nicht zu erwarten.
Um Gefährdungen der nach den einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten - im vorliegenden Fall der Zauneidechse - zu vermeiden oder zu mindern, wurden Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) herausgearbeitet.
Da es zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch keine konkreten Pläne für die Fläche vorlagen, wurde als Vermeidungsmaßnahme die Vergrämung der Reptilien auf angrenzende Flächen formuliert. Sollten diese Flächen nicht geeignet sein, so sind entsprechende Strukturen einzubringen und die Fläche reptiliengerecht herzurichten (CEF-Maßnahme).
Durch Strukturanreicherung wie das Einbringen von Totholz, Steinhaufen sowie die Schaffung von Rohbodenbereichen können hochwertige Lebensräume für die Reptilien, aber auch andere Ödlandbewohner geschaffen werden. Um Wanderungen der Tiere von der CEF-Maßnahmenfläche auf das zukünftige Baufeld zu vermeiden, muss ein Reptilienschutzzaun errichtet werden.
Ist eine Vergrämung nicht möglich, muss eine Umsiedlung stattfinden. Dazu sind geeignete Flächen zu suchen und aufzuwerten. Für eine Umsiedlung wird eine Genehmigung der höheren Naturschutzbehörde erforderlich.
Alle Maßnahmen sind unter ökologischer Baubegleitung durchzuführen. Die ÖBB stellte durch Betreuung eine fachgerechte Umsetzung der Maßnahme sicher.
Von R & H erbrachte Leistungen:
| Schutzgüter: | Biodiversität, Fauna |
|---|---|
| Planungsziele: | Naturschutz |